Kompletter Aktivkohlewechselservice

Kompletter Aktivkohlewechsel-service

Preis auf Anfrage

Wir bieten einen Kompletten Aktivkohlewechselservice

Dies beinhaltet:

Wir bieten einen Kompletten Aktivkohlewechselservice

Dies beinhaltet:

  • Anlieferung der Frischkohle Typ TopFerm Aktivkohle 2.5
  • Außerbetriebnahme der Filter und ggf. setzen von Steckscheiben.
  • Falls der Aktivkohlefilter keinen Bypass zur Umfahrung des Filters hat, muss die Biogasanlage vom AG entsprechend außer Betrieb genommen und gesichert werden.
  • Inertisierung der Aktivkohlefilter mit Stickstoff und Freimessung der Filter
  • Entnahme der verbrauchten Luftaktivkohle aus den Aktivkohlefiltern
  • Die Aktivkohle ist rieselfähig. Die Aktivkohle darf keine Fremdkörper wie Keramikkugeln, Steine o. ä. enthalten. Es wird versichert, dass die Aktivkohle nicht mit folgenden Substanzen beaufschlagt wurde: PCP, PCB, PCT, Dioxinen, organischen Stickstoffverbindungen; Schwermetalle (insbesondere Quecksilber; Cadmium, Arsen, Blei, Kobalt).
  • Abtransport und ordnungsgemäße Verwertung der gebrauchten Aktivkohle im Zuge der freiwilligen Rücknahme gem. § 25 Abs. 3 KrW/AbfG, Abfallschlüssel EN 15 02 03
  • Einbringen der Frischkohle und Verschließen des Filters.
  • Inbetriebnahme durch den AG.
  • Hebezeuge zur Montage und Demontage sowie Hilfestellung beim Austausch erfolgt bauseitig
  • Anlieferung der Frischkohle Typ TopFerm Aktivkohle 2.5
  • Außerbetriebnahme der Filter und ggf. setzen von Steckscheiben.
  • Falls der Aktivkohlefilter keinen Bypass zur Umfahrung des Filters hat, muss die Biogasanlage vom AG entsprechend außer Betrieb genommen und gesichert werden.
  • Inertisierung der Aktivkohlefilter mit Stickstoff und Freimessung der Filter
  • Entnahme der verbrauchten Luftaktivkohle aus den Aktivkohlefiltern
  • Die Aktivkohle ist rieselfähig. Die Aktivkohle darf keine Fremdkörper wie Keramikkugeln, Steine o. ä. enthalten. Es wird versichert, dass die Aktivkohle nicht mit folgenden Substanzen beaufschlagt wurde: PCP, PCB, PCT, Dioxinen, organischen Stickstoffverbindungen; Schwermetalle (insbesondere Quecksilber; Cadmium, Arsen, Blei, Kobalt).
  • Abtransport und ordnungsgemäße Verwertung der gebrauchten Aktivkohle im Zuge der freiwilligen Rücknahme gem. § 25 Abs. 3 KrW/AbfG, Abfallschlüssel EN 15 02 03
  • Einbringen der Frischkohle und Verschließen des Filters.
  • Inbetriebnahme durch den AG.
  • Hebezeuge zur Montage und Demontage sowie Hilfestellung beim Austausch erfolgt bauseitig

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