Wir bieten einen Kompletten Aktivkohlewechselservice
Dies beinhaltet:
Wir bieten einen Kompletten Aktivkohlewechselservice
Dies beinhaltet:
Anlieferung der Frischkohle Typ TopFerm Aktivkohle 2.5
Außerbetriebnahme der Filter und ggf. setzen von Steckscheiben.
Falls der Aktivkohlefilter keinen Bypass zur Umfahrung des Filters hat, muss die Biogasanlage vom AG entsprechend außer Betrieb genommen und gesichert werden.
Inertisierung der Aktivkohlefilter mit Stickstoff und Freimessung der Filter
Entnahme der verbrauchten Luftaktivkohle aus den Aktivkohlefiltern
Die Aktivkohle ist rieselfähig. Die Aktivkohle darf keine Fremdkörper wie Keramikkugeln, Steine o. ä. enthalten. Es wird versichert, dass die Aktivkohle nicht mit folgenden Substanzen beaufschlagt wurde: PCP, PCB, PCT, Dioxinen, organischen Stickstoffverbindungen; Schwermetalle (insbesondere Quecksilber; Cadmium, Arsen, Blei, Kobalt).
Abtransport und ordnungsgemäße Verwertung der gebrauchten Aktivkohle im Zuge der freiwilligen Rücknahme gem. § 25 Abs. 3 KrW/AbfG, Abfallschlüssel EN 15 02 03
Einbringen der Frischkohle und Verschließen des Filters.
Inbetriebnahme durch den AG.
Hebezeuge zur Montage und Demontage sowie Hilfestellung beim Austausch erfolgt bauseitig
Anlieferung der Frischkohle Typ TopFerm Aktivkohle 2.5
Außerbetriebnahme der Filter und ggf. setzen von Steckscheiben.
Falls der Aktivkohlefilter keinen Bypass zur Umfahrung des Filters hat, muss die Biogasanlage vom AG entsprechend außer Betrieb genommen und gesichert werden.
Inertisierung der Aktivkohlefilter mit Stickstoff und Freimessung der Filter
Entnahme der verbrauchten Luftaktivkohle aus den Aktivkohlefiltern
Die Aktivkohle ist rieselfähig. Die Aktivkohle darf keine Fremdkörper wie Keramikkugeln, Steine o. ä. enthalten. Es wird versichert, dass die Aktivkohle nicht mit folgenden Substanzen beaufschlagt wurde: PCP, PCB, PCT, Dioxinen, organischen Stickstoffverbindungen; Schwermetalle (insbesondere Quecksilber; Cadmium, Arsen, Blei, Kobalt).
Abtransport und ordnungsgemäße Verwertung der gebrauchten Aktivkohle im Zuge der freiwilligen Rücknahme gem. § 25 Abs. 3 KrW/AbfG, Abfallschlüssel EN 15 02 03
Einbringen der Frischkohle und Verschließen des Filters.
Inbetriebnahme durch den AG.
Hebezeuge zur Montage und Demontage sowie Hilfestellung beim Austausch erfolgt bauseitig
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